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   AG Hamburg-Bergedorf, 12.02.2002 - 409 C 497/01   

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https://dejure.org/2002,21528
AG Hamburg-Bergedorf, 12.02.2002 - 409 C 497/01 (https://dejure.org/2002,21528)
AG Hamburg-Bergedorf, Entscheidung vom 12.02.2002 - 409 C 497/01 (https://dejure.org/2002,21528)
AG Hamburg-Bergedorf, Entscheidung vom 12. Februar 2002 - 409 C 497/01 (https://dejure.org/2002,21528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzureichende Abrechnung der Mietnebenkosten bei Nichteinstellung eines Abzugsbetrages wegen Mehrkosten für auf einem Mangel beruhenden Wassermehrverbrauch ; Berücksichtigung von einem mangelbedingten Wassermehrverbrauch im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 535, 560 Abs. 4 BGB
    Anforderung erhöhter Betriebskostenvorauszahlungen

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 435
  • ZMR 2002, 675
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.1981 - I ZR 200/79

    Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter

    Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 12.02.2002 - 409 C 497/01
    Allerdings ist insoweit auch der Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 10.08.1982 noch zu beachten, wonach die Nachforderung nicht auf einen bestimmten Prozentsatz der Vorauszahlungen beschränkt ist, auch eine Nachforderung, die den Vorauszahlungsbetrag wesentlich übersteigt, vom Vermieter noch geltend gemacht werden kann (WM 82, 272) und dementsprechend anschließend auch deutlich erhöhte Vorauszahlungen begehrt werden können.
  • LG Köln, 30.09.2010 - 1 S 49/10

    Ein Mieter ist für zu kurze Öffnungszeiten der Waschküche als Mangel

    Denn Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es gerade, die Vorauszahlungen an die tatsächlichen Betriebskosten anzupassen (vgl. auch AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 12.02.2002, Az.: 409 C 497/01).
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